Irgendein findiger Anwalt wird immer noch ein Schlupfloch finden, um Leute zur Kasse bitten zu können. Das sinnlose Abgemahne hat im Internet ohnehin schon absurde Blüten getrieben, hier treiben sich so einige zwielichtige Gestalten rum, die nichtsahnenden Internetnutzern das Leben schwer machen, um ein paar Kröten abzusahnen. Jetzt hat die Welle einen neuen Höhepunkt erreicht: Nutzer, die sich bislang auf der sicheren Seite wähnten (wie ich auch), weil sie lizenzfreie Bilder der Fotodatenbank Pixelio genutzt haben, könnten jetzt in Teufels Küche kommen.
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Urheber des Fotos immer in der Bilddatei vermerkt sein muss. Es reicht also nicht, obwohl die Nutzungsbedingungen von Pixelio dies bisher explizit erlaubten, dass der Urheber am Ende eines Artikels (Bildquelle: Pipapo) oder direkt unterhalb eines Bildes genannt wird. Denn es könnte ja sein, dass jemand das Bild nicht innerhalb des Artikels sieht, sondern auf irgendeine andere Art auf die direkte Webadresse des Bildes stößt (z. B. über einen Klick mit der rechten Maustaste und „Grafik anzeigen“). Und da sieht er dann eben nicht den Hinweis auf den Urheber, sondern nur im Artikel…
Das erscheint mir wirklich alles wahnsinnig konstruiert, hier wird die Frage zur Kennzeichnung der Bilder wirklich auf die Spitze getrieben – vor allem, weil die Nutzer, die die Bilder bei Pixelio hochgeladen haben, ja offenbar mit den Nutzungsbedingungen und damit mit der Kennzeichnung am Ende des Artikels einverstanden waren. Unser Besserblog war bisher schon eher bilderlos, weil ich immer schon Sorge hatte, dass uns irgendwann die erste Abmahnung ins Haus flattert, weil irgendein Trottel Geld machen will. Das aktuelle Urteil hat uns jetzt erst mal gezwungen, alle Bilder zu entfernen, weil wir so schnell gar nicht überall die Namen einfügen könnten. Und es gibt wahrscheinlich inzwischen schon einige kluge Leute, die gezielt nach ihren eigenen Bildern suchen, um jetzt die Messer zu wetzen.
Pixelio hat unterdessen auf seiner Website eine Stellungnahme veröffentlicht und die Entscheidung des LG Köln heftig kritisiert, hier will man sich an einer Berufung gegen das Urteil beteiligen. Für alle Nutzer, die bisher im Glauben waren, die Bilder korrekt zu verwenden, besteht jetzt allerdings trotz möglicher Rechtsmittel gegen das Urteil dringender Handlungsbedarf. Gerade bei großen Seiten mit mehreren hundert oder sogar tausend Bildern dürfte hier besondere Freude aufkommen.
Widerlich! So macht das Bloggen auch keinen Spaß, sollen die Leute doch ihre Bilder zu Hause an die Wand nageln.