Oberverwaltungsgericht Münster: Schreddern geht klar
Tierschützern und einigermaßen ethisch bewanderten Menschen stellen sich angesichts der Diskussion um das Schreddern von Küken regelmäßig die Nackenhaare auf. Bis zu 50 Millionen männliche Küken werden in Deutschland jedes Jahr direkt in den Schredder befördert, weil sie für die Fleisch- und Eierproduktion ungeeignet sind.
Brütereien wehren sich gegen Tötungsverbot

Massentötungen von Küken – kann man offenbar so und so sehen…
Seit einem Erlass von NRW-Umweltminister Johannes Remmel von den Grünen aus dem Jahr 2013, mit dem das Schreddern von Küken gestoppt werden sollten, wird von verschiedenen Brütereien geklagt, um das Ende des Schredderns zu verhindern. Mehrere Verwaltungsgerichte haben dabei den Unternehmen leider bereits Recht gegeben, heute hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster nachgelegt und das Schreddern von Küken für rechtens erklärt.
Das Massentöten der Küken verstößt demnach nicht gegen das Tierschutzgesetz – eine These, die sich dem Laien bei der Vorstellung von Millionen zerhäkselter Küken nur schwer erschließt. Die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen werden offenbar höher gewertet als der Schutz der Küken, der Aufwand bei einem Stopp der Tötungen ist nach Ansicht der Richter für die Brütereien zu groß, das Schreddern der Küken somit „Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch“.
Enge Kastenstände versus das Schreddern von Küken
Wie will man eigentlich einem normal denkenden Menschen folgenden Widerspruch erklären: Das Halten von Schweinen in zu engen Kastenständen wird mit Blick auf den Tierschutz (zum Glück) vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg gerichtlich verboten, das millionenfache Schreddern von lebenden Küken ist hingegen laut Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Tierschutz vereinbar. Alles ein bisschen gaga.
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