Staatliche sanktionierte Diskriminierung in Uganda erst mal gestoppt

In Uganda wurde ein gerade erst verabschiedetes Gesetz gegen Homosexuelle wieder gekippt, ein schöner Erfolg im Sinne der Menschenrechte und gegen Diskriminierung von Minderheiten. Im März 2014 hatte das Land das Gesetz gegen Homosexuelle auf den Weg gebracht, das harte Strafen für vermeintlich unsittliches Verhalten vorsah. Die Kritik aus dem Ausland war beträchtlich, schließlich reihte sich Uganda damit in die Reihe der Länder ein, die in punkto Rechtsstaatlichkeit langsam wieder in Richtung Mittelalter abdrehen (an dieser Stelle ein Gruß nach Moskau…).

Gesetz gegen Homosexuelle scheitert nur an Verfahrensfehlern

In Uganda gibt es genug Verrückte und Eiferer, nach deren Meinung Homosexuelle vom Teufel besessen seien, von diesen wird ein hartes Eingreifen des Staates gegen Schwule und Lesben gefordert. Das Gesetz gegen Homosexuelle sah im schlimmsten Fall lebenslange Haftstrafen vor. Dass das Gesetz gegen Homosexuelle nun vom Verfassungsgericht Ugandas für „null und nichtig“ erklärt wurde, lässt Menschenrechtler im In- und Ausland aufatmen, so spricht auch Amnesty International von der Aufhebung des „Anti-Homosexuellengesetzes“ als Schritt in die richtige Richtung. Nachdem das Gesetz gegen Homosexuelle im Frühjahr erlassen worden war, dokumentierte Amnesty International einen deutlichen Anstieg bei willkürlichen Festnahmen, Polizeigewalt und Erpressung von homosexuellen Menschen. Nach Angaben der Menschenrechtler kam es in vielen Fällen sogar zum Verlust der Arbeitstelle, der Wohnung oder einer Flucht ins weniger repressive Ausland.

Wer allerdings gedacht hat, dass hier vor allem rechtsstaatliche Bedenken des Gerichts hinsichtlich der Menschenrechte der Betroffenen wirksam wurden, täuscht sich. Es handelt sich offensichtlich mehr um einen formalen Akt, denn das Verfassungsgericht wurde von Aktivisten und Anwälten angerufen, weil bei der Abstimmung über das Gesetz nicht genug Abgeordnete anwesend waren. Die Frage der Diskriminierung von Minderheiten stand bei der Entscheidung über das Gesetz gegen Homosexuelle also offenbar nicht im Raum, sodass es sich wohl mehr um einen Etappensieg handelt. So bleibt denn auch der bestehende Paragraph 145 des Strafgesetzbuchs in Kraft, nach dem wie gehabt der „Geschlechtsverkehr entgegen der natürlichen Ordnung“ unter Strafe gestellt ist.

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