„Unzucht“ durch Paragraph 175 unter Strafe
In vielen Ländern können Homosexuelle bis heute nicht offen leben und sind Diskriminierung, Hass oder sogar schwerer Gewalt ausgesetzt – darunter Länder wie Russland, Uganda oder Jamaika. Im Vergleich zu diesen Ländern wirkt Deutschland, trotz fehlender Gleichberechtigung Homosexueller in einigen gesellschaftlichen Bereichen (z. B. Ehe, Adoptionsrecht), heute wie ein Hort der Toleranz – und tatsächlich haben wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel auf dem Weg zu mehr Toleranz und Gleichberechtigung erreicht. Aber auch hierzulande sind die dunklen Zeiten nicht so lange her, wie man manchmal vermuten würde – aktuelles Beispiel ist der aus dem Strafgesetzbuch gestrichene Paragraph 175.
Strafverfolgung von Schwulen bis 1994

Wooden Flowers – Coromandel gegen Diskriminierung
Erst im Jahr 1994 wurde der Paragraph 175, ein bisschen unschön auch als Schwulenparagraph bezeichnet, der homosexuelle Kontakte unter Strafe stellte, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen – für viele ein Meilenstein, weil der Staat deutlich machte, dass er sich aus der Bewertung hetereo-, homo- oder bisexueller Beziehungen raushält, weil es ihn nichts angeht.
Der Paragraph 175 stammt noch aus dem Kaiserreich und wurde im Dritten Reich benutzt, um zigtausende homosexuelle Menschen ins Gefängnis oder sogar ins KZ zu bringen, weil sie sich angeblich „unzüchtig“ verhielten. Nach der Befreiung von den Nazis wurde der Paragraph 175 aber nicht etwa gestrichen, stattdessen waren Schwule in der Bundesrepublik noch bis 1969 strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt – rund 50.000 Urteile wurden auf Grundlage von Paragraph 175 bis dahin gesprochen. Im Jahr 1969 wurde das Gesetz zwar gelockert, aber bis zur endgültigen Streichung des Paragraphen 175 im Jahr 1994 kamen nochmal einige tausend Urteile dazu.
Nach Paragraph 175 Verurteilte werden rehabilitiert
Das Ende der strafrechtlichen Verfolung ist also erst seit knapp 20 Jahren endgültig vorbei, nicht sehr lang, und die Streichung war in konservativen Kreisen nicht unumstritten. Die gesellschaftliche Stimmung hat sich seitdem zum Glück weiter zum Positiven verändert, und jetzt will das Justizministerium einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den die auf Grundlage von Paragraph 175 verurteilten Homosexuellen rehabilitiert werden. Die Urteile sollen aufgehoben und die Verurteilten kollektiv entschädigt werden. Damit geht ein unsägliches Kapitel in Deutschland zu Ende.
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