36-jähriger Deutscher in erster Instanz zum Tode verurteilt
Am vergangenen Dienstag wurde zum ersten Mal überhaupt die Todesstrafe in China gegen einen 36-jährigen Deutschen verhängt. Seit drei Jahren wartete der Angeklagte in einem chinesischen Gefängnis auf das Urteil in seinem Prozess. Die Anklage lautete auf vorsätzliche Tötung in zwei Fällen, nun wurde der deutsche Staatsbürger nach Angaben des Auswärtigen Amts in erster Instanz zum Tode verurteilt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da es erst vom obersten Volksgerichtshof bestätigt werden muss.
Menschenrechtler: Todesstrafe in China jährlich zig tausendfach vollstreckt
Die Verhängung der Todesstrafe in China ist so grausam wie alltäglich, die Menschenrechtsorganisation Amnesty International geht davon aus, dass die Todesstrafe in China jedes Jahr tausendfach ausgesprochen wird. So genau weiß das allerdings niemand, denn in den meisten Fällen, wenn es sich nicht gerade um besondere Ausnahmefälle handelt, wird über die Zahlen zur Todesstrafe in China geschwiegen, manche Menschenrechtler gehen von fast 10.000 Getöteten pro Jahr aus. Auf dem Informationsportal todesstrafe.de kann man sich anschauen, für welche Vergehen die Todesstrafe in China verhängt wird, dazu gehören nach der Liste der Plattform z. B. Diebstahl von Benzin, Geldfälschung, schwerer Gemüsediebstahl, Steuerbetrug und Verkauf schädlicher Lebensmittel.
Die EU lehnt die Todesstrafe zum Glück kategorisch ab, es ist auch aus ethischer Sicht nicht zu vertreten, dass ein Staat, der von Menschen gebildet wird und damit grundsätzlich fehlbar ist (genug Beispiele werden regelmäßig in den Medien beschrieben), über Leben und Tod eines Menschen bestimmen darf. Nicht nur in der deutschen Verfassung (im Übrigen auch in der US-amerikanischen…), sondern auch im sog. Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte auf UN-Ebene (im Übrigen auch von den USA ratifiziert) ist das Recht auf Leben als eins der Grundrechte jedes Menschen anerkannt worden. Die Todesstrafe in China und in einigen anderen letzten Vertretern dieser Tötungsform besteht allerdings bis heute weiter.
Um die Vollstreckung der Todesstrafe in China im aktuellen Fall noch zu verhindern, hat sich laut SPON nun das Auswärtige Amt eingeschaltet, die Bundesregierung lehne jede Form der Todesstrafe kategorisch ab. Man kann den beteiligten Diplomaten nur alle Daumen drücken, dass sich die Chinesen erweichen lassen.
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