Kastenstände für die effiziente Turbozucht
Kastenstände könnten in nächster Zeit für Schweißausbrüche bei einigen Fleischproduzenten sorgen. Deutschland ist Europameister bei der Fleischerzeugung, fast 60 Millionen Schweine werden hierzulande pro Jahr geschlachtet – eine unvorstellbar große Zahl. Vor allem in riesigen Zuchtbetrieben mit zigtausend Schweinen, die in jeder Hinsicht auf Effizienz getrimmt werden, ist das Schweineleben von Anfang bis Ende auf möglichst hohen Ertrag getaktet. Dazu gehören nach Ansicht vieler Schweinezüchter auch Kastenstände, enge Gitterboxen aus Stahl, in denen die Schweine über viele Wochen fixiert werden.
Kontrollbehörden schlagen sich auf Unternehmensseite

Love Hurts – Gegen zu kleine Kastenstände in der Tierzucht
In gewissen Phasen der Schweinezucht sind Kastenstände scheinbar nötig (manche Bio-Bauern würden das wahrscheinlich anders sehen…), so zum Beispiel einige Tage bei der Besamung der Tiere. In vielen Zuchtbetrieben ist es aber gängige Praxis, dass die Schweine bis zu zehn Wochen in Kastenständen verbringen müssen, einfach, um den Ablauf der Zucht zu vereinfachen und möglichst viele Ferkel „produzieren“ zu können.
Zu allem Überfluss sind die Kastenstände in vielen Betrieben viel zu eng, die Schweine können sich kaum bewegen und im Grunde nur aufstehen und sich wieder hinlegen – eine echte Tortur für die Tiere. Eigentlich hat der Gesetzgeber eine Mindestbreite von 70 cm für Kastenstände vorgegeben, was ja nun wahrlich kein Luxus ist, die werden aber in der Praxis auch noch oft deutlich unterschritten. Leider spielen dabei nach Recherchen von Frontal21 auch die Kontrollbehörden eine wesentliche Rolle, diese lassen den Unternehmen kleinere Kastenstände immer wieder durchgehen, weil eine Umrüstung, speziell bei älteren Zuchtanlagen, ein großer wirtschaftlicher Aufwand wäre – Tierwohl muss hier also hinter den Gewinninteressen der Züchter zurückstecken.
Gerichtsurteil könnte Umbau von Kastenständen bedeuten
Nun gibt es einen Hoffnungsschimmer, dass sich die Zustände in der Schweinezucht grundlegend ändern könnten. In einem Urteil gegen den bereits mehrfach negativ aufgefallenen Züchter Straathof hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass in der Schweinezucht Paragraf 24 der Tierschutznutztierhaltungsverordnung anzuwenden sei. Demnach müssten sich die Schweine in den Kastenständen ausreichend bewegen können, also mindestens auf der Seite liegen und ihre Beine ausstrecken können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber große Auswirkungen auf die Zucht in Deutschland haben, weil plötzlich viele Unternehmen doch ihre Kastenstände in großem Umfang umbauen müssen.
Wir wollen hoffen, dass das Urteil Bestand hat und Schweinen wenigstens dieses Minimum zugestanden wird. Und damit Kastenstände in Zukunft nicht mehr so oft Verwendung finden müssen, sollten wir alle bereit sein, ein bisschen mehr Geld für Fleisch auszugeben und ggf. mal am Discounter-Fleisch für 1,99 Euro vorbeigehen.
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